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BFH Urteil v. - VII R 53/70 BStBl 1973 II S. 644

Leitsatz

1. Ist die Zustellung an einen Steuerpflichtigen, der außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes wohnt, nicht ausführbar, ist eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erst zulässig, wenn er auf Verlangen des FA keinen Zustellungsbevollmächtigten im Inland benannt hat.

2. § 17 TabStG a.F. widerspricht nicht dem Grundgesetz, soweit er den Bundesminister der Finanzen ermächtigt, für die Eingangsabgaben auf Tabakerzeugnisse, die als Zollgut erstmals der zollamtlichen Überwachung vorenthalten oder entzogen werden (§ 57 Abs. 1 ZG), Pauschsätze festzusetzen.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 644
BFHE S. 213 Nr. 109,
HAAAA-99657

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