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Online-Nachricht - Donnerstag, 04.12.2025

Einkommensteuer | „Geringe Entfernung“ im Sinne des Reisekostenrechts (BVerwG)

Dekorative GrafikDas BVerwG hat entschieden, dass die eine Gewährung von Tagegeld als Ersatz von Mehraufwendungen für Verpflegung aus Anlass einer Dienstreise ausschließende "geringe Entfernung" zwischen der Dienststätte oder Wohnung des Dienstreisenden und dem Ort, an dem das Dienstgeschäft erledigt wird, höchstens zwei Kilometer beträgt und nach der Straßenentfernung zu bemessen ist. ( 5 C 9.24).

Sachverhalt: Die Klägerin ist Bundesbeamtin und führte Anfang 2020 an ihrem Dienstort 24 Dienstreisen von mehr als acht Stunden Dauer durch. Ihren Antrag auf Gewährung eines Tagesgeldes für Verpflegungsmehraufwand i. H. von insgesamt 336 € wies die Beklagte zurück. Tagegeld könne nicht gewährt werden, wenn zwischen der Dienststätte und der Stelle, an der das Dien...

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