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Einkommensteuer | Zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen behinderten Kindes bei Bezug von Erwerbsminderungsrenten und von ALG II (BFH)
Sozialleistungen, die einem
volljährigen Kind mit Behinderung zufließen, sind grundsätzlich als finanzielle
Mittel zu erfassen, die seine Fähigkeit zum Selbstunterhalt gem. § 32 Abs. 4
Satz 1 Nr. 3 EStG erhöhen; dies gilt auch für das frühere Arbeitslosengeld II
(ALG II) und das Bürgergeld nach §§ 19 ff. des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch
(SGB II) (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gemäß § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 und 2 i. V. m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG besteht für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, ein Anspruch auf Kindergeld, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, und die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, sofern nicht aufgrund der Üb...BGBl I 2006