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Stromkostenzuschüsse: Umstellungen zum Jahreswechsel nötig
Das BMF hat sich mit Schreiben vom - IV C 5 - S 2334/00087/014/013, NWB HAAAK-03835, zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten geäußert. Für die Lohnabrechnungspraxis hat die neue Verwaltungsanweisung eine hohe Bedeutung, weil ab 2026 die monatliche Aufladepauschale (vgl. , NWB EAAAH-59642, BStBl 2020 I S. 972) entfällt. Die Rechtsauslegungsänderung, die leider erst kurzfristig offiziell verkündet wurde, stellt keinen Beitrag zur Steuervereinfachung dar. Ohne Not wurden m. E. die bisherigen Pauschalen abgeschafft.