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Schenkungsteuer | (Disquotale) Einlage des Familienheims in die GbR: Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG möglich! (BFH)
Mit Urteil vom (II R 18/23, NWB QAAAK-02471) hat der BFH nun klargestellt, dass eine sachliche Steuerbefreiung möglich ist, wenn ein Ehegatte unentgeltlich das Familienheim auf eine GbR überträgt, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Hierin ist schenkungsteuerrechtlich eine Bereicherung des anderen Ehegatten in Höhe des hälftigen Werts des Familienheims zu sehen. Dabei wird auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Familienheim von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG erfasst. Damit bestätigt der BFH die Entscheidung des FG München und erklärt der gegenteiligen Auffassung des Finanzamts eine klare Absage.
Die Entscheidung im Überblick
Gegenstand der Entscheidung des BFH war folgender Sachverhalt: Der Kläger und seine Ehefrau gründeten eine GbR, a...