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Da kommt was auf uns zu
Lange dauert es nicht mehr und der Jahreswechsel steht vor der Tür. Gewöhnlich treten mit Beginn eines neuen Jahres auch Gesetzesänderungen in Kraft. Einiges hat sich bereits in diesem Jahr geändert. Das hängt mit der vorgezogenen Neuwahl zum Bundestag zusammen sowie der dringenden Notwendigkeit, die Wirtschafts- und Sozialpolitik neu auszurichten. Einige Änderungen gehen auch auf Europäische Initiativen zurück.
Änderungen beim Zahlungsverkehr
Eine solche Änderung ist seit dem in Kraft und lässt sich als Teil eines erweiterten Verbraucherschutzes verstehen. Rechtsgrundlage ist die Payment Services Directive 2 (PSD2), die zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2366). Mit ihr soll der Zahlungsverkehr im EWR wettbewerbsfähiger, effizienter und vor allem sicherer werden. Mit der PSD2 wurde bspw. für elektronische Zahlungsvorgänge und für Kontozugriffe durch Dritte die Zwei-Faktor-Authentifizierung etabliert. Das war unproblematisch zu bewerkstelligen. Die PSD2 betrifft aber nicht nur den elektronischen, sondern jeglichen bargeldlosen Zahlungsverkehr und der funktioniert eben nur, wenn Girokonten im Spiel sind. Um den Geld...