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Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG – Hilfsgeschäfte ab 1.7.2026 zwingend regelbesteuert
Mit Schreiben vom hat das BMF die umsatzsteuerliche Behandlung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG umfassend an die Rechtsprechung des BFH () angepasst. Die Änderungen betreffen insbesondere die Behandlung des land- und forstwirtschaftlichen Maschinen- und Ausrüstungsbestands sowie von Feldinventar. Hintergrund ist die unionsrechtliche Auslegung der MwStSystRL, nach der die Pauschalierung ausschließlich die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen erfasst.
I. Hintergrund
Der BFH () entschied über die umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung von Geräten und Maschinen im Rahmen der Realteilung einer Personengesellschaft sowie die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG. Die Lieferung von Geräten und Maschinen, die zuvor für Umsätze nach § 24 Abs. 1 UStG verwendet wurden, unterliegen nach Auffassung des BFH nicht der Durchschnittssatzbesteuerung und das Gericht hat damit seine frühere Rechtsprechung () ausdrücklich aufgegeben und klargestellt, dass § 24 Abs. 1 UStG eng auszulegen ist. Nur landw...