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USt direkt digital Nr. 23 vom Seite 4

Geltendmachung eines zweiten Vorsteuerberichtigungsanspruches im Insolvenzverfahren

Dr. Christian Sterzinger

Unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger der Soll- oder der Ist-Besteuerung unterliegt, ist in der Insolvenz der Vorsteuerabzug aus unbezahlt gebliebenen Leistungsbezügen nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 1 Satz 2 UStG wegen Uneinbringlichkeit zu berichtigen. Wird das Entgelt dann nachträglich vom Leistenden vereinnahmt, weil der Insolvenzverwalter die uneinbringlich gewordene Forderung (ggf. anteilig) erfüllt, ist der Vorsteuerabzug des Insolvenzschuldners erneut (zugunsten der Masse) zu berichtigen.

Die zweite Vorsteuerberichtigung, d. h. die Vorsteuervergütung, hängt davon ab, dass in einer ersten Vorsteuerberichtigung eine Vorsteuerkürzung zu Lasten des Insolvenzmasse in der Höhe erfolgte, in der die den erklärten Vorsteuerbeträgen zu Grunde liegenden Entgeltforderungen gegen den Insolvenzschuldner bis zum Eingang des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzgericht nicht bezahlt worden waren.

I. Leitsätze (nicht amtlich)

  1. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens löst eine Verpflichtung zur (ersten) Berichtigung des Vorsteuerabzugs für empfangene, aber nicht (mehr) bezahlte Eingangsleistungen aus.

  2. Leistet der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverf...