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BFH Urteil v. - V R 155/69 BFHE S. 323 Nr. 107,

Leitsatz

Für die Ausfuhr von Hartzink und Zinkasche kann Ausfuhrhändlervergütung nach § 16 UStG 1951 nicht gewährt werden, da die Lieferung dieser Gegenstände an den Antragsteller nach § 4 Nr. 26 Buchst. e UStG 1951 steuerfrei ist.

Fundstelle(n):
BFHE S. 323 Nr. 107,
LAAAA-99514

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