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Insolvenzverfahren | Von Aktionären angemeldete Ansprüche
Aktionäre einer insolventen Aktiengesellschaft sind mit ihren kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzansprüchen nicht als einfache Insolvenzgläubiger an der Verteilung der Insolvenzmasse zu beteiligen.
Aktionäre, die von bewusst unwahren, kursrelevanten Ad-hoc-Mitteilungen der Vorstandsmitglieder über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft (hier: Wirecard AG) vorsätzlich zum Erwerb von Aktien veranlasst wurden, können von der Gesellschaft Erstattung des gezahlten Kaufpreises gegen Übertragung der Aktien oder sofern diese wegen zwischenzeitlicher Veräußerung nicht mehr vorhanden sind, gegen Anrechnung des Veräußerungspreises verlangen. In der Insolvenz der Gesellschaft seien solche Ansprüche der Aktionäre nachrangig gegenüber einfachen Insolvenzgläubigern, denn der Gesetzgeber o...