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OLG 29.09.2025 4 U 191/25, NWB 47/2025 S. 3185

Mandat | Rechtsanwaltsbewertung im Internet

Ob eine Meinungsäußerung eines früheren Mandanten auf einer Bewertungsplattform zulässig ist, ist unter Berücksichtigung des Gesamtkontexts der Äußerungen und aller Umstände des Einzelfalls zu bewerten. Die Meinungsfreiheit schützt auch und gerade die Äußerung von kritischen Meinungen oder solchen, welche nicht der Mehrheitsmeinung entsprechen.

Anmerkung:

Nach Auffassung des Gerichts sind Äußerungen rechtlich nicht zu beanstanden, denen ein konkreter tatsächlicher Gehalt nicht entnommen werden kann und mit denen nur ein Unterlassen subjektiv erwarteter Handlungen bemängelt wird. Ob dabei das Verhalten des betreuenden Rechtsanwalts aus der juristischen Laiensicht des Mandanten richtig oder falsch bewertet worden sei, sei nicht relevant. Die stark negative Rezension auf der Plattform sei als ...