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NWB Nr. 47 vom Seite 3232

Erneut Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer

© pixel_dreams – stock.adobe.comHundehaltung bringt dem Staat stetig wachsende Einnahmen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Welthundetags am mitteilte, nahmen die öffentlichen Kassen im Jahr 2024 rund 430 Mio. € aus der Hundesteuer ein – ein neuer Rekordwert. Für die Städte und Gemeinden bedeutete dies ein Plus von 2,2 % im Vergleich zum Vorjahr (2023: 421 Mio. €; 2022: 414 Mio. €). Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind in den letzten Jahren durchgehend gestiegen, im Zehnjahresvergleich betrug der Zuwachs 39,3 %: 2014 hatte die Hundesteuer den Städten und Gemeinden noch rund 309 Mio. € eingebracht (Quelle: Destatis, Pressemitteilung v. ).

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer. Höhe und Ausgestaltung der Steuersatzung bestimmt die jeweilige Kommune. Vielerorts hängt der Betrag, den die Hundebesitzer entrichten müssen, auch von der Zahl der Hunde im Haushalt oder von der Hunderasse ab. Insofern bedeuten höhere Steuereinnahmen nicht zwangsläufig, dass auch die Zahl dieser vierbeinigen Haustiere gestiegen ist.

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