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BFH Urteil v. - VIII R 18/70 BStBl 1973 II S. 218

Leitsatz

1. Der Senat schließt sich dem (BFHE 82, 445, BStBl III 1965, 409) an, wonach eine Pauschalrückstellung für Wechselobligo nicht gebildet werden kann, soweit die Wechsel bis zum Bilanzaufstellungstag eingelöst wurden.

2. Zur Frage der Anwendung einer zwischen dem FA und dem Steuerpflichtigen getroffenen Vereinbarung über eine in Zukunft anzuwendende Schätzung von Bilanzposten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 218
BFHE S. 106 Nr. 108,
JAAAA-99477

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