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FG Mecklenburg-Vorpommern  v. - 1 K 326/21

Gesetze: UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2, UStG § 17 Abs. 1 S. 1, UStG § 17 Abs. 1 S. 2

Zweimalige Vorsteuerberichtigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Zurechnungszusammenhang zwischen uneinbringlich gewordener Forderung und nachträglicher Vereinnahmung

Leitsatz

1. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens löst eine Verpflichtung zur (ersten) Berichtigung des Vorsteuerabzugs für empfangene, aber nicht (mehr) bezahlte Eingangsleistungen aus.

2. Leistet der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Quotenzahlungen auf die Entgeltforderungen betreffend diese Eingangsleistungen, folgt daraus eine erneute (zweite) Berichtigungspflicht des Vorsteuerabzugs; insoweit entsteht ein Anspruch auf eine Vorsteuervergütung.

3. Ein als Insolvenzforderung zur Tabelle festgestellter Steueranspruch wirkt wie eine bestandskräftige Festsetzung dieses Steueranspruchs. Dies gilt auch für einen zur Insolvenztabelle festgestellten Anspruch auf Vorsteuerberichtigung.

4. Voraussetzung für die zweite Berichtigung ist, dass die Entgeltforderung, welche zuvor uneinbringlich und daher Gegenstand einer (ersten) Vorsteuerberichtigung gewesen ist, nach Eintritt der Uneinbringlichkeit nachträglich vereinnahmt wird. Maßgeblich ist ein Zurechnungszusammenhang zwischen der ursprünglich uneinbringlich gewordenen Entgeltforderung und der nachträglichen Vereinnahmung. Daran fehlt es, wenn die erste Berichtigung im Wege der Schätzung vorgenommen wurde.

Fundstelle(n):
TAAAK-04064

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