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NWB Nr. 47 vom Seite 3194

Mehr Luft für § 14c-Steuer-Korrekturen im Massengeschäft

Besprechung des unter Berücksichtigung des

Vivien Polok und Oliver Driessen

[i] EuGH, Urteil v. 1.8.2025 - C-794/23, NWB TAAAJ-97173 Ein zu hoher Umsatzsteuerausweis gehört seit jeher zu den regelmäßig auftretenden Fallstricken des Umsatzsteuerrechts, sei es, weil eine steuerfreie Leistung unter Ausweis von Umsatzsteuer abgerechnet wird oder ein Irrtum über den anzuwendenden Steuersatz besteht. Besonders problematisch ist die Situation, wenn ein Unternehmer in großem Umfang – etwa über Kassen- oder Online-Systeme – Belege mit einem zu hohen Steuerausweis ausstellt, obwohl überwiegend Privatkunden bedient werden. Denn der Gesetzeswortlaut des § 14c UStG – der Art. 203 MwStSystRL in nationales Recht umsetzt – sieht eine Steuerschuld ungeachtet der Vorsteuerabzugsberechtigung des Leistungsempfängers vor. Nachdem das BMF bereits mit Schreiben v.  (BStBl 2024 I S. 361) – in Umsetzung der Grundsatzentscheidung des EuGH aus dem Jahr 2022 – seine bisherige Rechtsauffassung zu § 14c UStG anpassen musste, hat der EuGH nun mit Urteil v.  - C-794/23 in der Rechtssache „P GmbH II“ ( NWB TAAAJ-97173) einen weiteren wichtigen Akzent in der Fortentwicklung des europäischen Umsatzsteuerrechts gesetzt. Aufbauend auf der Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2022 konkretisiert der EuGH die Voraussetzungen und Rech...