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Umsatzsteuer | Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG (BMF)
Das BMF hat zur Anwendung des
Stellung genommen ().
Hintergrund: Der BFH hat entschieden, dass die Lieferungen von Geräten, die ein Unternehmer lediglich für Umsätze nach § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG verwendet hat, nicht der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen. Der BFH ändert insofern seine Rechtsprechung und bestätigt die Verwaltungsmeinung i.S.v. Abschnitt 24.2 Abs. 6 Satz 2 UStAE.
Der BFH hat außerdem entschieden, dass die Regelung des Abschnitts 24.2 Abs. 6 Satz 3 UStAE, wonach die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf Umsätze mit Gegenständen des Unternehmensvermögens nicht beanstandet wird, wenn die Gegenstände während ihrer Zugehörigkeit zum land- und forstwirtschaftlichen Unternehmensvermögen nahezu ausschließlich, d.h. zu ...