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Einkommensteuer | Keine Sonderabschreibung für neue Mietwohnung bei Abriss und Neubau
Eine „neue, bisher nicht vorhandene“ Wohnung i. S. von § 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG i. d. F. des Streitjahres (2020) liegt nicht vor, wenn die durch eine Baumaßnahme geschaffene Wohnung zwar „neu“ im sprachlichen Sinne ist, hierdurch aber der zuvor vorhandene Bestand an Wohnungen auf dem Grundstück nicht vermehrt wurde.
Sachverhalt: Die Kläger [i]Abriss und Neubau auf demselben Grundstückwaren Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses und entschieden sich gegen die aus ihrer Sicht unwirtschaftliche Sanierung des Gebäudes auf einen zukunftsfähigen Standard. Stattdessen ließen sie das alte Gebäude abreißen und errichteten im Streitjahr 2020 auf demselben Grundstück ein neues Einfamilienhaus. Den Ende 2020 fertiggestellten Neubau wollten sie wieder als Wohnraum vermieten. Die Kläger machten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ...