Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs
Hat ein bilanzierender Steuerpflichtiger eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG zu Unrecht gebildet, begründet dies einen Bilanzierungsfehler, der nach den Regeln des formellen S. 951Bilanzenzusammenhangs unter Wahrung der verfahrensrechtlichen Schranken für den Erlass von Steuer- und Steueränderungsbescheiden zu korrigieren ist.
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine vermögensverwaltende GmbH mit satzungsmäßigem Sitz in Z. Im Jahr 2002 verkaufte sie ihren gesamten Immobilienbestand mit Gewinn. In der Bilanz zum wies sie eine gewinnmindernde Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG in entsprechender Höhe aus.
[i]FG ging vom Sitz der Geschäftsleitung im Inland aus und erkannte Rücklage anIm Rahmen einer Außenprüfung im Jahr 2004 wurde zwischen den Beteiligten streitig, ob im Inland lediglich der satzungsmäßige Sitz der Klägerin zu verorten sei, während sich die Geschäftsleitung der ...