Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK 21/2025 S. 949

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert

[i]Neuzulassungen und Umrüstungen bis Ende 2030 befreitDas Bundeskabinett hat den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 um. Mit der Neuregelung in § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz werden Neuzulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2030 (bisher: Ende 2025) befreit. Die zehnjährige Steuerbefreiung gilt bis Ende 2035 (bisher: Ende 2030).

[i]Stärkung der AutomobilindustrieDie Maßnahme soll Bürger entlasten, den Umstieg auf Elektromobilität fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Automobilstandorts Deutschland sichern. Bereits im Rahmen des Wachstumsboosters wurde für Elektrofahrzeuge eine degressive Abschreibung i. H. von 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr eingeführt, außerdem wurde die Bruttolistenpreisgren...