Von Geschenken, Grenzen und gesetzlicher Genauigkeit
Bald ist es wieder so weit: Die Weihnachtszeit naht – und mit ihr die alljährliche Frage, wem man eine kleine Aufmerksamkeit zukommen lässt. Geschäftsfreunde, Mandanten, langjährige Wegbegleiter – Geschenke gehören in vielen Unternehmen und Kanzleien zur Tradition. Doch wie so oft im Steuerrecht steckt die Tücke im Detail. Denn wo aus betrieblicher Sicht Großzügigkeit gefragt ist, setzt das Umsatzsteuerrecht enge Grenzen.
Kurt Seibold widmet sich daher ab der der umsatzsteuerlichen Behandlung von Geschenken an Geschäftsfreunde. Er zeigt, dass es keineswegs trivial ist, wann der Vorsteuerabzug möglich ist und wann er entfällt, ob eine unentgeltliche Lieferung vorliegt und unter welchen Umständen eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen ist. Gerade in der Praxis können hier kleine Nachlässigkeiten schnell zu steuerlichen Überraschungen führen – insbesondere, wenn die berühmte 50-Euro-Grenze ins Spiel kommt oder Geschenke aus dem eigenen Warensortiment stammen.
Und während an der einen Stelle noch Geschenke verteilt werden, zeigt der Beitrag von Tobias Teutemacher und Patrick Krullmann ab , dass im Bereich der Kassensicherungsverordnung wohl leider keine großen Gaben zu erwarten sind. Der Referentenentwurf zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung, der im Juli 2025 veröffentlicht wurde, bringt zwar einige Klarstellungen und Anpassungen mit sich, doch Geschenke sind wohl eher nicht dabei. Vielmehr zeigt sich einmal mehr, dass die Einzelaufzeichnungspflicht digitaler und technisch anspruchsvoller wird – mit allen Chancen und Herausforderungen, die dies für Unternehmen und Berater mit sich bringt.
So geht es auch hier um „Echtheit“ und „Unveränderbarkeit“ – zentrale Begriffe, die inzwischen weit über die Kassenführung hinaus Bedeutung gewinnen: bei E-Rechnungen, Kryptowerte-Dokumentation oder der Datenarchivierung insgesamt. Der Beitrag gibt einen Überblick über Änderungen und nicht korrigierte Fehler im Referentenentwurf.
Weihnachtszeit und Kassensicherungsverordnung – das klingt nach nicht allzu vielen Gemeinsamkeiten. Doch beide Themen führen uns zurück zum Kern unternehmerischen Handelns und steuerlicher Beratung: Genauigkeit, Vorausschau und ein klares Verständnis dafür, wie steuerliche Pflichten in der Praxis rechtssicher umgesetzt werden können.
In diesem Sinne: Möge Ihnen die Lektüre dieser Ausgabe nicht nur neue Erkenntnisse, sondern auch etwas Ruhe inmitten des bevorstehenden Jahresendgeschäfts schenken.
Herzliche Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
BBK 2025 Seite 945
WAAAK-03227