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StuB 21/2025 S. 833

Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus der Herabsenkung der Wesentlichkeitsgrenze

Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass wenn ein Stpfl. nach dem Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert und er innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mindestens zu 1 %, aber nicht mindestens zu 10 % beteiligt war, bleiben bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns allenfalls die Wertzuwächse bis zum , nicht jedoch die Wertzuwächse bis zum aus verfassungsrechtlichen Gründen unberücksichtigt (vgl. ; Revision zugelassen). Die Steuerberatungskosten für ein Rechtsbehelfsverfahren, in dem über die Höhe der Besteuerung des Veräußerungsgewinns gem. § 17 EStG gestritten wird, stellen keine Veräußerungskosten gem. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG in Bezug auf den Verkauf der Anteile an der K...