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StuB 21/2025 S. 832

Gesetzentwurf zur neuen Aktivrente

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) beschlossen.

Hierzu führt das BMF u. a. weiter aus:

  • Die Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 € im Monat vor.

  • Damit werden Rentner mit bis zu 890 Mio. € jährlich entlastet. Mit der Aktivrente wird belohnt, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet.

  • Begünstigt sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (ohne Selbständige und Beamte) ab Überschreiten des gesetzlichen Rentenalters. Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon, ob der Stpfl. eine Rente bezieht oder den Rentenbezug ggf. aufschiebt.

  • Die Steuerfreiheit wird auf Personen besch...