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Kraftfahrzeugsteuer | Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes veröffentlicht.
Der Referentenentwurf enthält die folgenden Regelungen:
Im Koalitionsvertrag ist als Maßnahme zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr vereinbart, die Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2035 zu verlängern.
Dies wird umgesetzt, durch die Verlängerung der (maximal) zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum (bisher ) erstmalig zugelassen werden.
Durch die Gesetzesänderung ist auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum erstmalig zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.
Die Steuerbefreiung wird jedoch längstens bis zum Ablauf des Jah...