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Gewerbesteuer | Keine Gewerbesteuerfreiheit für selbständig, an einer Einrichtung unterrichtende Lehrer
Eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt, ist keine berufsbildende Einrichtung i. S. von § 3 Nr. 13 GewStG (Bezug: § 3 Nr. 13 GewStG; § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL).
§ 3 Nr. 13 GewStG befreit private Schulen und andere allgemein- oder berufsbildende Einrichtungen von der Gewerbesteuer, soweit unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen erbracht werden, wenn sie als Ersatzschulen gem. Art. 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind (§ 3 Nr. 13 Buchst. a GewStG) oder auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten (§ 3 Nr. 13 Buchst. b GewStG). Nach Wortlaut, Normzweck und Rechtsentwicklung des § 3 Nr. 13 GewStG ist aus Sicht des BFH ein Dozent, der an einer Einrichtung im Sinne dieser Vorschrift Unterricht – a...