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BFH 22.05.2025 V R 32/23, StuB 21/2025 S. 836

Gewerbesteuer | Keine Gewerbesteuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung von Lehrinstituten

Die Veräußerung von Lehrinstituten ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung i. S. von § 3 Nr. 13 GewStG (Bezug: § 3 Nr. 13 GewStG; § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL).S. 837

Praxishinweise

(1) § 3 Nr. 13 GewStG, der nach § 36 Abs. 2 Satz 2 GewStG (nunmehr § 36 Abs. 2 Satz 6 GewStG in der zuletzt durch das Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich vom , BGBl 2025 I Nr. 69, geänderten Fassung) erstmals für den Erhebungszeitraum 2015 anzuwenden ist, befreit private Schulen und andere allgemein- oder berufsbildende Einrichtungen von der Gewerbesteuer, soweit unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen erbracht werden, wenn sie als Ersatzschulen gem. Art. 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind (§ 3 Nr. 13 Buchst. a GewStG) oder auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbere...BGBl 1993 I S. 2310