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Einkommensteuer | Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung
Das BMF hat sein Schreiben vom , NWB IAAAI-59321 (BStBl 2022 I S. 623), zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG überarbeitet (, NWB MAAAK-02053).
Die Überarbeitung des Schreibens erfolgte vor dem Hintergrund, dass der Abzug von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG in Form von Geldzuwendungen nur noch dann möglich ist, wenn die Zahlung des Unterhalts durch Überweisung auf ein Konto des Unterhaltsempfängers erfolgt (Erweiterung des § 33a Abs. 1 EStG ab dem VZ 2025 um einen Satz 12 durch das JStG 2024).