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Arbeitsrecht | Mindestlohn steigt in zwei Stufen (Bundesregierung)
Der gesetzliche Mindestlohn wird
zum auf
13,90 € brutto in der Stunde steigen und ein Jahr später auf 14,60
€ brutto. Das Kabinett hat den Weg für die Erhöhung freigemacht –
es hat die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni per Verordnung
umgesetzt.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Zum 1.1. 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € brutto pro Stunde, zum auf 14,60 € brutto pro Stunde.
Im Juni 2025 hatte die unabhängigen Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Das Bundeskabinett hat die Anpassungen per Verordnung beschlossen – damit können sie wirksam werden (sog. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5).
Auch die Minijob-Grenze wi...