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Umsatzsteuerpflicht grenzüberschreitend erbrachter Pflegeleistungen eines ausländischen Unternehmers
(Revision beim BFH anhängig, V R 29/25)
Werden Dienstleistungen im sozialen Bereich erbracht, für welche nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie zwar grundsätzlich eine Steuerbefreiung vorgesehen ist, eine konkrete Ausgestaltung (insbesondere hinsichtlich des sog. Einrichtungsbegriffs) dabei jedoch den einzelnen Mitgliedstaaten obliegt, können sich insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext Auslegungs- und Zweifelsfragen ergeben (vgl. hierzu auch Grambeck, ). Dies zeigt das , welches Pflegedienstleistungen eines ausländischen (Sub-)Unternehmers, der in den Streitjahren ausschließlich nach ausländischem Recht und nicht auch nach inländischem Recht als Einrichtung mit sozialem Charakter galt, der deutschen Umsatzsteuer unterwarf.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Von einem Steuerpflichtigen bezogene (Pflege-)Leistungen eines ausländischen (Sub-)Unternehmers, für die der Steuerpflichtige als Leistungsempfänger gemäß § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG die Umsatzsteuer schuldet, können von jenem nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden, wenn er selbst ausschließlich steuerfreie, vorsteuerschädliche Ausgangsumsätze i. S. des § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG erbringt.
Für die Beantwortung der Frage, ob ein Unternehmer ...