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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen (BMF)
Das BMF hat zur
Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende
Leistungen Stellung genommen und den UStAE zu
§ 4 Nr. 21
UStG im Hinblick auf die Änderung im JStG 2024 und die
Rechtsprechung des BFH zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen
angepasst ().
Hintergrund: Durch Artikel 25 Nr. 4 JStG 2024 (BGBl I Nr. 387 vom ) wurde § 4 Nr. 21 UStG zum geändert und an unionsrechtliche Vorgaben des Artikels 132 Abs. 1 Buchstabe i und j MwStSystRL angepasst. Dementsprechend werden Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, als begünstigte Leistungserbringer ergänzt, der Umfang der begünstigten Leistungen auf „Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildu...