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FG Rheinland-Pfalz 19.06.2024 1 K 1767/23, IWB 20/2025 S. 772

FG Rheinland-Pfalz | Anrechnungsmethode bei Einkünften eines Staatsorchestermusikers nach dem DBA Luxemburg

Der Kläger war im Streitjahr 2021 im Inland wohnhaft. Er war beim staatlichen Orchester in Luxemburg als Musiker angestellt und erzielte hieraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Hierauf wurde in Luxemburg Lohnsteuer einbehalten und abgeführt. Der Kläger erklärte seinen luxemburgischen Arbeitslohn in seiner deutschen Steuererklärung mit Blick auf Art. 18 DBA Luxemburg als steuerfrei. Er gab an, im Veranlagungszeitraum nur an einem Tag außerhalb von Luxemburg tätig gewesen zu sein. Das Finanzamt berücksichtigte den Arbeitslohn unter Anrechnung der luxemburgischen Steuer. Hiergegen wandte sich der Kläger zunächst mittels erfolglosen Einspruchs und anschließend mit seiner Klage.

Das [i]Anpassung des DBA zur Vereinheitlichung der Regeln auf dem Gebiet der DBA darf einzelne Personen(gruppen) benachteiligenFG Rheinland-Pfalz hat die Klage als unbegründet abgewiesen. Der Kläger war im Streitjahr in Deutschl...