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IWB Nr. 20 vom Seite 769

Reformbedarf bei den permanenten Safe Harbour-Regelungen

Benno Lange und Jonas Fiedler

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 787Die permanenten Safe Harbour-Regelungen des Mindeststeuergesetzes sehen vor, dass auf Antrag der Steuererhöhungsbetrag für ein Steuerhoheitsgebiet bei Erfüllung eines der drei Safe Harbour-Tests auf null reduziert wird. Die Safe Harbour-Tests werden „auf Grundlage“ vereinfachter Berechnungen durchgeführt. Die vereinfachten Berechnungen können – als Wahlrecht – nur von unwesentlichen Geschäftseinheiten in Anspruch genommen werden. Sofern einer der Safe Harbour-Tests erfüllt wird, kann für unwesentliche Geschäftseinheiten somit (auch nach Ablauf des temporären CbCR-Safe Harbour) auf vollumfängliche Berechnungen verzichtet und der Compliance-Aufwand reduziert werden.

I. Gleichsetzung von Mindeststeuerumsatz und Mindeststeuergewinn

[i]Systematischer Widerspruch in den deutschen RegelungenFür Zwecke der vereinfachten Berechnungen entspricht der Mindeststeuerumsatz sowie der Mindeststeuergewinn (verkürzt dargestellt) dem im CbCR ausgewiesenen Umsatz. Diese Gleichsetzung steht im systematischen Widerspruch zum Wesentlichkeitsgrenzetest und bewirkt zudem, dass dieser Test nur dann erfüllt wäre, wenn die im CbCR ausgewiesenen Umsatzerlöse den Wert von 1 Mio. € nicht übe...