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IWB Nr. 20 vom Seite 778

Arbeitnehmer und erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Erfassung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Zusatzeinkünfte i. S. des § 2 AStG

Dr. Tobias Hagemann

Arbeitnehmereinkünfte i. S. von § 19 EStG werden regelmäßig am Ort der tatsächlichen Tätigkeitsausübung besteuert. Es scheint bei dieser Einkünftekategorie zunächst wenig Gestaltungsspielraum zu bestehen, was die Verlagerung des Besteuerungsrechts angeht. Tatsächlich sind aber Fälle denkbar, in denen das Tätigkeitsortprinzip nicht greift. In diesen Fällen können Wohnsitzverlegungen steuerlichen Gestaltungsspielraum eröffnen. Bei Wegzug aus dem Inland gilt dies aber nur unter dem Vorbehalt der erweiterten beschränkten Steuerpflicht gem. § 2 AStG. Der vorliegende Beitrag behandelt die Erfassung von Arbeitnehmereinkünften als Zusatzeinkünfte i. S. von § 2 AStG.

Kernaussagen
  • § 2 Abs. 1 AStG erfasst als „Zusatzeinkünfte“ solche Einkünfte, die weder „inländisch“ noch „ausländisch“ sind. Eine Beschränkung auf bestimmte Einkunftsarten besteht hierbei nicht.

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i. S. von § 19 EStG können zu Zusatzeinkünften i. S. von § 2 AStG führen. Dies kann neben den Tätigkeiten von Bordpersonal von Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr auch Zahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Dienstverhältnissen in Form von Abfindungen oder Lohnfortzahlungen in Freistellungsphasen betreffen.

  • Die steuerlichen Konsequenzen aus § 2 AStG stehen unter dem Vorbehalt von DBA-Vorschriften, denen in den betroffenen Sachverhalten im Rahmen der Steuerplanung somit besondere Bedeutung zukommt.