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Interpretation der Anti-Hybrid Mismatch-Vorschrift des § 4k EStG durch die Finanzverwaltung
BMF-Schreiben klärt Anwendungsfragen zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen
[i]Hechtner in Kanzler/Kraft/Bäuml/ Marx/Hechtner/Geserich, Einkommensteuergesetz Kommentar, 10. Aufl. 2025, § 4k, NWB NAAAJ-80362 Nach langer Reifezeit hat das BMF am (BStBl 2024 I S. 1578) das finale Anwendungsschreiben zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG) veröffentlicht. Die Gravidität der ministeriellen Erkenntnisse beanspruchte von der Entwurfsfassung v. (NWB LAAAJ-44004) bis zur finalen Veröffentlichung mithin 511 Tage. Ob diese Zeitdauer besondere Qualität und Gründlichkeit erwarten lassen, muss vorliegend nicht weiter thematisiert werden. Gemessen am Umfang der Überarbeitungen des finalen BMF-Schreibens (nachfolgend als „§ 4k-Schreiben“ in Bezug genommen) im Vergleich zur Entwurfsfassung finden sich einige im Kern durchaus begrüßenswerte Modifikationen. Es ist das Ziel der nachfolgenden Ausführungen, zur finanzverwaltungsseitigen Interpretation des § 4k EStG ein fundiertes Bild zu entwerfen.
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I. § 4k EStG als normative Grundlage
1. Unionaler und OECD-Ursprung
[i]Neutralisieren von Besteuerungsinkongruenzen in Zusammenhang mit hybriden GestaltungenDer Regelung des § 4k EStG haben die Artikel 9 und 9b der ATAD (Anti Tax Avoidance Directive – Anti-Steuervermeidungsrichtlinie) v. Pate gestanden. Sie wurde eingeführt durch das ATAD-Umsetzungsgesetz v. . Die Stoßrichtung der Vorschrift besteht darin, sog. Besteuerungsinkongruenzen in Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen entge...