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Betrügerische Schneeballsysteme: Beihilfe durch Steuerberater
Kritisches vom BGH zu berufstypischen Beratungsleistungen
Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer geraten schnell in das Fadenkreuz der Justiz. Gerade Steuerberater können ohne ihr Wissen für rechtswidrige Zwecke instrumentalisiert und unwillentlich in kriminelle Schneeballsysteme eingebunden werden. Denn selbst durch die berufstypische und grundsätzlich völlig unverfängliche Übernahme der Buchführung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Anfertigung von Steuererklärungen leisten sie Beihilfe dazu, dass dubiose Unternehmen am Markt agieren und Anlegergelder einsammeln können. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass bei solchen Schneeballsystemen nicht nur die Initiatoren und Leiter, sondern auch ihre Berater ins Visier der Strafverfolger und geschädigter Anleger geraten. Und das, obwohl Art. 47 Abs. 2 Satz 2 der Europäischen Grundrechtecharta (GrCh) jedermann garantiert, sich an Berater zu wenden und sich rechtlich beraten, verteidigen und vertreten zu lassen. Dieses Recht ist gerade vor dem Hintergrund, dass der deutsche Staat den Steuerpflichtigen gemäß § 90 AO erhebliche Mitwirkungspflichten abverlangt und deren Nichterfüllung gemäß § 370 AO unter empfindliche Strafen stellt, fundamental. Trotzdem steht...