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NWB Nr. 43 vom Seite 2915

Digitale Steuerbescheide – Was ab 2026 gilt

[i] DStV, Online-Mitteilung v. 13.10.2025Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Elektronische Bescheide werden nach dem Willen des Gesetzgebers zur Regel – Papier zur Ausnahme. Mit Mitteilung v.  fasst der DStV die Änderungen zusammen und zeigt auf, worauf zu achten ist.

Digitale Bescheide ohne Einwilligung

[i]Baum, NWB 4/2025 S. 224, S. 231Die mit Wirkung ab dem erfolgte Neufassung von § 122a AO (i. d. F. des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes) erlaubt es den Finanzbehörden, Verwaltungsakte durch die Bereitstellung zum Datenabruf bekannt zu geben. Steuerbescheide, die Finanzbehörden auf Grundlage elektronisch eingereichter Steuererklärung erlassen, sollen grundsätzlich elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage ist hierfür keine Einwilligung mehr erforderlich.

Widerspruch möglich

Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden soll künftig der Regelfall sein. Dennoch bleibt die Papierform weiterhin möglich. Die neue Rechtslage räumt ein Antragsrecht ein. Damit kann der elektronischen Bekanntgabe widersprochen und eine einmalige oder dauerhafte Zusendung von Bescheiden per Post verlangt werden. De...