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NWB Nr. 43 vom Seite 2914

Steuerpolitisches Update aus Berlin: Aktivrente und Kfz-Steuer

Prof. Dr. Frank Hechtner, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

I. Aktivrente

[i]Einführung eines Steuerfreibetrags bei Einnahmen aus nichtselbständiger ArbeitDas Bundeskabinett hat am den Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) beschlossen. Einziger Punkt ist hierbei die Einführung eines Steuerfreibetrags bei Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 € monatlich, der in einem neuen § 3 Nr. 21 EStG verankert wird. Offenkundig lag der Bundesregierung an der medialen Außendarstellung, da diese einzelne Regelung in einem eigenen Gesetzentwurf gegossen wurde. Sicherlich hätte man diesen Punkt auch über eine Formulierungshilfe an ein bestehendes Gesetzgebungsvorhaben, z. B. an das Steueränderungsgesetz 2025, anfügen können. Die Presse berichtete jedenfalls nach dem Beschluss über die neue Maßnahme sehr intensiv.

Ausweislich der Darstellung auf der Webseite der Bundesregierung wird mit der Aktivrente belohnt, „wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet.“ Der Begriff „Aktivrente“ wurde steuerpolitisch wohl erstmalig am eingeführt, indem die CDU und CDU-Generalsekretär Linnemann das Konzept der „Aktiv-Rente“ (hier noch andere Schreibweise) vorgestellt haben. Hierbei soll nac...