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SV-Status | Pflegefachkräfte in stationären Pflegeinrichtungen
Die Regelungen über die Erbringung stationärer Pflegeleistungen (SGB XI und Heimrecht) sowie der Versorgungsauftrag einer stationären Pflegeeinrichtung haben keine zwingende übergeordnete Wirkung hinsichtlich des sozialversicherungsrechtlichen Status von in stationären Pflegeeinrichtungen tätigen Pflegefachkräften. Die Regelungen sind jedoch bei der Gewichtung der Indizien zur Statusbeurteilung zu berücksichtigen.
Im Regelfall folgt nach Ansicht des Gerichts aber aus den regulatorischen Rahmenbedingungen die Eingliederung von Pflegefachkräften in die Organisations- und Weisungsstruktur der stationären Pflegeeinrichtung. Daher müssten für die nur ausnahmsweise in Betracht kommende selbstständige Tätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn gewichtige Indizien bestehen. Das Vorliegen...