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BFH Urteil v. - IV R 27/70 BStBl 1972 II S. 648

Gesetze: AO § 222

Leitsatz

Die Möglichkeit der Berichtigung eines Steuerbescheids nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO ist nicht schon dann ausgeschlossen, wenn das FA auch in Kenntnis des vollen Sachverhalts möglicherweise nicht anders veranlagt hätte (so das BFH-Urteil IV 442/61 vom , HFR 1965, 122), sondern nur, wenn das FA mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so verfahren wäre.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 648
BFHE S. 445 Nr. 105,
AAAAA-99240

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