Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StBB Nr. 4 vom Seite 9

Anwendung des § 6 a GrEStG auf Anteilsübertragungen im Ausland

Die sogenannte Verlängerung der Beteiligungskette, bei der der übertragende Alleingesellschafter zugleich Alleingesellschafter der erwerbenden Gesellschaft ist, unterliegt auch bei ausländischen Gesellschaften nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 und 4 GrEStG der Grunderwerbsteuer, wenn der Gesellschaft, deren Anteile übertragen werden, ein inländisches Grundstück gehört.

I. Sachverhalt

Die A Group Unlimited (A) war alleinige Gesellschafterin der B Holdings Limited (B), beide mit Sitz in Irland. B war Alleingesellschafterin weiterer Gesellschaften mit Grundbesitz in Deutschland. Die Gesellschaftsstruktur bestand seit über fünf Jahren. Die Klägerin wurde im Jahr 2010 mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln durch die A gegründet. Im selben Jahr übertrug A alle Anteile an der B auf die Klägerin gegen Gewährung von Anteilen. Seitdem ist die Klägerin für steuerliche Zwecke in Irland ansässig. Im Anschluss an eine Außenprüfung setzte die Finanzverwaltung u.a. einen Bescheid gem. § 17 GrEStG fest, in dem die Umwandlungsschritte in 2010 als Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG gewertet und eine Befreiung nach § 6 a GrEStG verneint wurde. Die hiergegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg.

II. Entscheidun...