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StBB Nr. 9 vom Seite 9

AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses

Werden Wirtschaftsgüter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft wegen des Wegfalls dieser Prägung in das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden Gesellschaft weiterhin zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind als Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzungen (AfA) die im Zuge der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts aus der Betriebsaufgabe steuerlich erfassten gemeinen Werte dieser Wirtschaftsgüter anzusetzen (Anschluss u.a. an das Senatsurteil v. - IX R 13/19).

I. Sachverhalt

Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG, die Wohnungen vermietete und aufgrund ihrer gewerblichen Prägung i.S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG bis einschließlich 2006 gewerbliche Einkünfte erzielte. Zum wurde die Klägerin entprägt, weil der Kommanditist Geschäftsführer wurde. Ab 2007 erzielte die Klägerin nun Vermietungseinkünfte gemäß § 21 EStG. Das Finanzamt (FA) erhöhte im Anschluss an eine Außenprüfung den Teilwert für die Entnahme der Wohnungen zum , erhöhte somit den Aufgabegewinn und setzte den höheren Teilwert zugleich als AfA-Bemessungsgrundlage für die Vermietungseinkü...