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StBB Nr. 3 vom Seite 10

Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine agB

Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio erwachsen dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig und sind daher nicht nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.

I. Sachverhalt

Die Klägerin ist körperlich beeinträchtigt. Zur Behandlung der zunehmend schmerzhaften Bewegungseinschränkungen sowie zur funktionellen Verbesserung und Schmerzreduktion wurde ihr im Streitjahr 2018 ein Funktionstraining in Form von Wassergymnastik ärztlich verordnet. Die Krankenkasse der Klägerin übernahm die Kosten hierfür. Zunächst führte die Klägerin das Training in einem sog. Kneipp Verein durch. Aufgrund der besseren Erreichbarkeit und günstigerer Trainingszeiten wechselte die Klägerin später in ein Fitnessstudio, in dem die Kurse von qualifizierten Übungsleitern mit einer gültigen Übungsleiterlizenz für den Rehabilitationssport geleitet wurden. Voraussetzung für die Teilnahme an den Kursen war allerdings, dass die Klägerin sowohl dem Kneipp Verein als au...