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Bekanntgabe eines Grunderwerbsteuerbescheids bei Formwechsel
Wird eine KG formwechselnd in eine GmbH umgewandelt, ist ein nach dem Formwechsel noch an die KG adressierter Grunderwerbsteuerbescheid wirksam.
I. Sachverhalt
Streitig ist, ob die Adressierung eines Verwaltungsakts unter Nennung der auf Grund eines Formwechsels nicht länger zutreffenden Rechtsform des Rechtsträgers unter der alten Firmierung einen besonders schwerwiegenden und unter Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundigen Fehler i.S.d. § 125 Abs. 1 AO darstellt. Das FG der ersten Instanz hatte einen offenkundigen Fehler i.S.d. § 125 Abs. 1 AO angenommen.
II. Entscheidung BFH
Die Richter des BFH teilten diese Auffassung nicht. Wird eine KG formwechselnd in eine GmbH umgewandelt, ist ein nach dem Formwechsel noch an die KG adressierter Grunderwerbsteuerbescheid wirksam. Bei einem Formwechsel ändert sich nur die Rechtsform, während die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Gesellschaft unverändert bleibt. Bei einer falschen Adressierung handelt es sich allenfalls um die unrichtige Bezeichnung ein und derselben Rechtsperson.
III. Anmerkung RiBFH Prof. Dr. Loose
Ein Verwaltungsakt muss klar erkennen lassen, an wen er sich richte...