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Verhältnis zwischen Verlustfeststellungsbescheid und Steuerbescheid
Die Frage, ob ein im Steuerbescheid der Höhe nach bindend ermittelter Altersentlastungsbetrag nach § 24 a des Einkommensteuergesetzes Verlust erhöhend wirkt, ist grundsätzlich im Rahmen der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zu entscheiden (vgl. , BFHE 269, 314, BStBl 2021 II, 859).
I. Sachverhalt
Der Kläger erzielte im Streitjahr 2017 neben positiven Einkünften auch Veräußerungsverluste nach § 17 EStG. Mit Bescheid setzte das FA gegenüber dem Kläger zunächst Einkommensteuer in Höhe von 9.561 € ohne Berücksichtigung der erklärten Veräußerungsverluste fest. Während des hiergegen gerichtete Einspruchs- und Klageverfahrens änderte das FA mehrfach die Einkommensteuerfestsetzung für das Streitjahr und setzte zuletzt die Einkommensteuer in Höhe von 0 € fest. Das FA berücksichtigte antragsgemäß einen Veräußerungsverlust nach § 17 EStG in Höhe von 78.867 € und errechnete die Summe der Einkünfte mit 25.194 €. Den Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelte das FA unter Abzug des Altersentlastungsbetrags von 1.824 € und errechnete einen Betrag in Höhe von 27.018 €.
Ebenfalls während des Klageverfahrens erging ein Bescheid über die gesonderte Festst...