Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen durch den Ansatz von Sondervergütungen
Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen für die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die im Zuge eines Formwechsels auf eine Mitunternehmerschaft übergehen, sind für die zusageberechtigten Mitunternehmer weder zum steuerlichen Übertragungsstichtag noch danach anteilig in Sondervergütungen umzuqualifizieren.
I. Sachverhalt
Die Beteiligten streiten darüber, ob im Anschluss an die formwechselnde Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft im Streitjahr 2009 Sondervergütungen der Kläger für Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen vor der Umwandlung anzusetzen sind. Das FG der ersten Instanz entschied, dass die Pensionsrückstellung ohne korrespondierende Aktivierung in der Sonderbilanz fortzuführen ist (). Das FA vertrat dagegen die Auffassung, dass in der Sonderbilanz der Kläger ein Ausgleichsposten anzusetzen sei und die Kläger jeweils Sondervergütungen in dieser Höhe erzielt haben.
II. Entscheidung BFH
Die Richter des BFH wiesen die Revision des FA zurück. Das FG hat zutreffend entschieden, dass für den Ansatz der streitigen Sonder...