Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teilwertabschreibung beim abnutzbaren Anlagevermögen
Fallbeispiel
Eine GmbH hat im Januar 2024 eine Maschine zu Anschaffungskosten von 300.000 € zzgl. 19 % USt gegen Banküberweisung erworben. Die Nutzungsdauer der Maschine beträgt zehn Jahre, die jährliche Abschreibung bei linearer Abschreibung 30.000 €. Ende des Jahres 2025 beträgt der Teilwert nur noch 90.000 € bei einer Restnutzungsdauer von acht Jahren.
Einführung
Teilwert ist ein steuerrechtlicher Begriff, der in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG definiert ist. Zum Jahresende ist der Buchwert eines Wirtschaftsguts mit dem Wert am Bilanzstichtag = Teilwert zu vergleichen. Ergibt sich bei dem Vergleich, dass der tatsächliche Wert zum Bilanzstichtag unter dem Buchwert = fortgeführte Anschaffungskosten liegt, kommt bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Teilwertabschreibung in Betracht.
Der Teilwert bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens entspricht zu nachfolgenden Bewertungsstichtagen den um die lineare AfA verminderten Anschaffungskosten. Die Teilwertvermutung kann vom Steuerpflichtigen nachweislich widerlegt werden, wenn die behaupteten Tatsachen objektiv feststellbar sind.
Ist ein niedrigerer Teilwert vorhanden, ist außerdem zu prüfen, ob der Teilwert au...