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STFAN Nr. 11 vom

Private Veräußerungsgeschäfte gem. § 23 EStG

Von Dipl.-Finw. (FH) Viktor Rimmer

Gewinne aus dem Verkauf von privat genutzten Wirtschaftsgütern können unter den Bedingungen des § 23 EStG steuerpflichtig werden. Der Beitrag gibt einen groben Überblick darüber, welche Veräußerungsvorgänge eine Einkommensteuerpflicht nach § 23 EStG begründen können und unter welchen Voraussetzungen diese Vorgänge ggf. von der Besteuerung ausgenommen werden können. Dabei wird sich auf die Grundzüge der Vorschrift konzentriert.

Einführung

Wesentlicher Charakter des Steuerrechts ist die Unterscheidung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen.

Vorgänge auf Ebene des Betriebsvermögens lösen i. d. R. steuerbare und steuerpflichtige Folgen aus. Dies gilt beispielsweise für die Veräußerung von Fahrzeugen, die betrieblich genutzt wurden und entsprechend im Betriebsvermögen aktiviert worden sind.

Gewinne, die durch die Veräußerung solcher Wirtschaftsgüter realisiert werden, werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erfasst und entsprechend besteuert. Hiervon gibt es i. d. R. keine Ausnahmen. Sobald Gegenstände des Betriebsvermögens veräußert werden und ein entsprechender Gewinn oder Verlust erwirtschaftet wird, ist dieser grundsätzlich immer steuerlich zu erfassen.

Reg...