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Online-Nachricht - Dienstag, 14.10.2025

Finanzverwaltung | Digitale Steuerbescheide - Was ab 2026 gilt (DStV)

Dekorative GrafikAb 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Elektronische Bescheide werden nach dem Willen des Gesetzgebers zur Regel – Papier zur Ausnahme. Hierüber informiert der DStV.

Hintergrund: Bereits im Herbst 2024 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV Neuerungen bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf.

Hierzu führt der DStV weiter aus:

Digitale Bescheide ohne Einwilligung

Die Neufassung von § 122a AO erlaubt den Finanzbehörden, Verwaltungsakte durch die Bereitstellung zum Datenabruf bekannt zu geben. Steuerbescheide, die Finanzbehörden auf Grundlage elektronisch eingereichter Steuererklärung erlassen, sollen grundsätzlich elektronisch zum Abruf bereitgestellt...