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Finanzverwaltung | Digitale Steuerbescheide - Was ab 2026 gilt (DStV)
Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe
von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Elektronische
Bescheide werden nach dem Willen des Gesetzgebers zur Regel – Papier zur
Ausnahme. Hierüber informiert der DStV.
Hintergrund: Bereits im Herbst 2024 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV Neuerungen bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf.
Hierzu führt der DStV weiter aus:
Digitale Bescheide ohne Einwilligung
Die Neufassung von § 122a AO erlaubt den Finanzbehörden, Verwaltungsakte durch die Bereitstellung zum Datenabruf bekannt zu geben. Steuerbescheide, die Finanzbehörden auf Grundlage elektronisch eingereichter Steuererklärung erlassen, sollen grundsätzlich elektronisch zum Abruf bereitgestellt...