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Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an (Schwieger-)Mutter
Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. des Befreiungstatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des EStG liegt nicht vor, wenn die Nutzungsüberlassung an die (Schwieger-)Mutter des Steuerpflichtigen erfolgt.
I. Sachverhalt
Die Kläger überließen, die jeweils im hälftigen Miteigentum stehende und erworbene Eigentumswohnung seit der Fertigstellung unentgeltlich an die Mutter der Klägerin und verkauften diese nach deren Tod. Im Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr berücksichtigte das Finanzamt den von den Klägern erklärten Gewinn aus der Veräußerung der Eigentumswohnung als privates Veräußerungsgeschäft. Zugleich stellte das FA den verbleibenden Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften gesondert fest.
Der gegen den Einkommensteuerbescheid und den Bescheid über die gesonderte Feststellung des Verlustvortrags eingelegte Einspruch, mit dem die Kläger eine Steuerbefreiung des Veräußerungsgewinns nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG wegen einer Nutzung der Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken begehrten, blieb ohne Erfolg. Auch das Finanzgericht folgte diesem Begehren nicht.
II. Entscheidung BFH
Die Revision wurde als unbegründet zurückgewiesen. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nimmt Wirtschaftsgüter, die im ...