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Überentnahmen in einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur
Die Übertragung eines Gewinns nach § 6 b EStG auf einen anderen Rechtsträger führt mangels einlagefähigen Wirtschaftsguts für Zwecke des § 4 Abs. 4 a EStG nicht zu einer Überentnahme mindernden Einlage beim übertragenden Rechtsträger.
I. Sachverhalt
Die Beteiligten streiten sich darüber, ob die Übertragung einer Reinvestitionsrücklage gem. § 6 b EStG von der Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft bei der Ermittlung der Überentnahmen wie eine Einlage zu berücksichtigen ist.
II. Entscheidung BFH
Die Revision der Klägerin hat keinen Erfolg. Die betriebsbezogene Betrachtung im Rahmen des § 4 Abs. 4 a EStG gilt auch bei mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen. Der erkennende Senat sieht auch im Bereich der mehrstöckigen Personengesellschaften keinen Raum für die von der Klägerin befürwortete betriebsübergreifende "konzernbezogene" Betrachtung des Entnahmebegriffs. Eine allgemeine Konzernbesteuerung ist dem Einkommensteuerrecht fremd (vgl. z.B. ).
Für Zwecke des § 4 Abs. 4 a EStG gilt nichts anderes. Es fehlt an einer entsprechenden Rechtsgrundlage (im Ergebnis ebenso ). Auch der allgemeine Entna...