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Lohn und Gehalt kompakt
Gesetzgebung | Kabinett beschließt Rechengrößen in der Sozialversicherung (Bundesregierung)
Zum sollen sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erhöhen.
Hintergrund: Ohne Anpassung der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenzen würde der Beitrag von Spitzenverdienern an der Finanzierung der Sozialversicherung sinken. Die Kosten für die soziale Sicherung würden sich nach und nach stärker auf die niedrigeren Einkommen verschieben. Gleichzeitig würde das Absicherungsniveau für Besserverdienende sinken: Sie erhielten trotz steigender Löhne geringere Rentenansprüche. Denn für Einkommen über der Bemessungsgrenze werden keine Beiträge geleistet und somit keine Rentenansprüche erworben.
Um diese Entwicklung zu vermeiden und damit die soziale Absicherung stabil zu halten, werden die Berechnungswerte jedes Jahr an die Entwicklung der Einkommen angepasst.
Hierzu führt die Bundesregierung u. a. weiter aus:
Steigende Grenzwerte in der Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf jährlich 69.750 € bzw. 5.812,50 € im Monat erhö...